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8. Dezember 2021: Bericht zur Sondersitzung des Plenums am 7. Dezember 2021

Der Deutsche Bundestag hatte am 18. November 2021 das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" verabschiedet.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes lief die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aus.

Die aktuelle Entwicklung der Pandemie macht schnelles Regierungshandeln weiter erforderlich. Deshalb sind wir gestern zu einer Sondersitzung des Landtags zusammengekommen und haben gemäß § 28 a Abs. 8 Satz 1 lfSG die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung des Coronavirus in Niedersachsen sowie die Anwendbarkeit von § 28 a Abs. 1 bis 6 IfSG festgestellt.

Die aktuelle Corona-Situation in der anhaltenden 4. Welle ist insbesondere im Osten und auch im Süden der Bundesrepublik teilweise ernster als jemals zuvor. In Bayern, Thüringen und Sachsen sind die Krankenhäuser an ihren Kapazitätsgrenzen. Da neben den an Covid erkrankten Menschen auch Patient*innen mit anderen Erkrankungen oder Verletzungen behandelt werden müssen, hat es im letzten Jahr eine Verabredung zwischen den Bundesländern gegeben, sich gegenseitig mit Betten zu helfen, wenn die Versorgung von Covid- und Nicht-Covid-Patient*innen an Grenzen stößt. Nach dem sogenannten „Kleeblatt-System“ sind einige Corona-Patienten auch nach Niedersachsen verlegt worden. Da wir in Niedersachsen aktuell fast die niedrigste Inzidenz im gesamten Bundesgebiet haben, sind bei uns noch Reserven, ohne dass wir Behandlungen anderer Erkrankter aufschieben müssten.

In unserem Bundesland wollen wir bis Ende des Jahres 2,8 Millionen Menschen boostern. Aktuell kommt es jedoch zu Verzögerungen der vom Bundesgesundheitsministerium zugesicherten Impfstoffdosen. Die Kommunen arbeiten mit Hochdruck am weiteren Aufbau von mobilen Teams. Gegenüber dem Landtag hat z.B. vor zwei Tagen ein Impfzentrum eröffnet, das ohne Termine jeden Tag – auch am Samstag und Sonntag – von 8-22 Uhr impft, zur Not auch noch länger, damit alle Wartenden mit einer Impfung versorgt werden.

Das Robert Koch-Institut gab bekannt, dass inzwischen mehr als eine Million Menschen in Niedersachsen eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Innerhalb der vergangenen zwei Wochen hat sich die Zahl damit mehr als verdoppelt. Die Gruppe der Ungeimpften in Deutschland ist leider immer noch viel zu groß und damit auch ein Risiko für die große solidarische Mehrheit der Menschen, die sich haben impfen lassen.

Die Omikron-Variante, die zuerst in Südafrika entdeckt wurde, ist nun auch in Deutschland und in Niedersachsen (Hannover!) angekommen. Ob eine erhöhte Gefahr besteht, ist noch nicht abschließend geklärt. Wahrscheinlich ist diese Variante ansteckender als die Delta-Variante, die ihrerseits schon sehr ansteckend ist. Wir kommen damit in die Situation, dass wir zwei gleichzeitig auftretende Wellen bekämpfen müssen.

Ich freue mich sehr über unsere neue SPD-geführte Bundesregierung und mit Prof. Dr. med. Karl Lauterbach seit heute einen ausgewiesenen Experten an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums zu haben.

Beide Regierungsfraktionen SPD und CDU in Niedersachsen sprechen sich wie die von uns getragene Regierung für eine allgemeine Impfpflicht aus. Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht und unsere Regierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. Durch die demokratischen Entscheidungswege wird es voraussichtlich bis Ende Februar dauern, bis eine solche Pflicht im Bundestag beschlossen wird. Es ist aber auch richtig, dass alle Argumente öffentlich dargelegt werden.

Meine Rede zum Thema finden Sie in der vorstehenden Meldung.

Wir müssen die Impfquote konstant hochhalten, damit das Infektionsgeschehen zu jeder Zeit – auch im Herbst und im Winter – auf einem niedrigen Niveau bleibt. In einem ersten Schritt ist es nun zum Schutz der besonders Gefährdeten notwendig, dass sich das medizinische Personal verpflichtend impft.

Die Beschlüsse aus der Ministerpräsidentenkonferenz bedeuten eine strengere Gangart gegenüber der Gruppe der Ungeimpften. Es bleibt dabei: Kontaktbeschränkungen sind neben den Impfungen das wirksamste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie.

Weiterhin wollen wir insbesondere den ehrenamtlichen Kommunalvertretungen die Arbeit in der Pandemie erleichtern. Somit wird mit Feststellung der konkreten Gefahr gem. §28a Abs. 8 IfSG und der Gesetzesverkündung zum NKomVG die Sonderregelungen des §182 Abs. 2 NKomVG automatisch für alle Vertretungen in Niedersachsen wieder möglich sein. Die Kommunen müssen keine eigenen Beschlüsse fassen, sondern können sich für die Dauer der Gültigkeit dieser Feststellung (bis 06. März 2022) auf die Sonderregelungen zum Schutz der Gesundheit von Mandatsträgerinnen und Mandatsträger einstellen (Umlaufverfahren, Videokonferenztechnik, Delegationsrecht auf den Hauptausschuss, etc.).

Wir kehren somit auf den bis zum 25.11. gültigen Status quo zurück und tragen Sorge für die Sicherheit unserer ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Zudem wird auch Abs. 4 und somit die Sonderregelungen zur kommunale Haushaltswirtschaft weiterhin seine Gültigkeit behalten.

Darüber hinaus haben wir auch den § 52 c Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) der aktuellen Situation angepasst, wonach anstehende Direktwahlen von Hauptverwaltungsbeamtinnen – und beamten unter dem Eindruck der Pandemie abgesagt, verschoben oder als Briefwahl stattfinden können.

Nächste Woche treten wir zur regulären Plenarsitzung zusammen, um den Landeshaushalt für die Jahre 2022/2023 zu beschließen.

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