19. Juni 2018: Dr. Thela Wernstedt sprach zum Gesetzentwurf der AfD zum Thema Frauenschutz in der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags
Das Redemanuskript von Frau Dr. Wernstedt können Sie nachstehend lesen.
Rede der Landtagsabgeordneten Dr. Thela Wernstedt (SPD), 17. Plenarsitzung am 19. Juni 2018 zu TOP 8:
„Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Regelung von Schutz und Hilfe für Frauen und ihre minderjährigen Kinder vor Gewalt im sozialen Nahraum (Niedersächsisches Frauenschutzgesetz - Nds. FrauSchG)“
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drs. 18/1078
- Erste Beratung -
- es gilt das gesprochene Wort –
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
im niedersächsischen Landtag wird das Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder und auch Gewalt gegen Männer sehr ernst genommen, regelmäßig debattiert und mit Maßnahmen unterlegt.
Beratung und Unterbringung bei Gewalt gegen Menschen ist eine kommunale Aufgabe.
Das Land Niedersachsen beteiligt sich seit vielen, vielen Jahren freiwillig an den Kosten für Beratungsstellen und Frauenhäuser.
Wir haben im Landtag jüngst über einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Schutz vor Gewalt, der die Versorgungslandschaft weiterentwickelt, debattiert.
Der Antrag ist auf große Zustimmung gestoßen und in den Sozialausschuss überwiesen worden. Dort haben wir am vergangenen Donnerstag bereits eine ausführliche Unterrichtung durch das Sozialministerium zum Thema bekommen und die Debatte fortgeführt.
Nun kommt die Fraktion der AfD im Nachklapp mit einem Gesetzentwurf, der sich inhaltlich nicht sonderlich von den Vorschlägen der Grünen unterscheidet. Mit dem kleinen, aber bedeutsamen Unterschied, dass die Kommunen aus Ihrer Verantwortung entlassen werden sollen, weil das Land sich für vollkommen verantwortlich erklärt.
Bedauerlich, dass bei einem so wichtigen Thema der AfD nichts anderes einfällt als Ideen abzuschreiben und dabei die so wichtige Debatte um einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus oder einer Schutzwohnung einfach zu ignorieren.
Frau Ministerin Reimann wird uns sicherlich noch von ihren aktuellen Vereinbarungen mit Bundesfamilienministerin Giffey berichten. Man löst die politischen Probleme in den komplizierten Zuständigkeiten in unserem föderal verfassten Staat nicht, indem man sie unterkomplex behandelt.
Wir alle sind aufgefordert, den Schutz von Frauen, Kindern und Männern vor Gewalt weiter zu verbessern. Diese Herausforderung hat der niedersächsische Landtag längst angenommen. Der Gesetzentwurf ist daher überflüssig.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!