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27. März 2019: Dr. Thela Wernstedt sprach zum Thema „Vor K.O.-Mitteln schützen“ in der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags

Dr. Thela Wernstedt sprach für die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag zur abschließenden Beratung des Entschließungsantrages der Fraktion der AfD „den Missbrauch von K.O-Tropfen verhindern“ und des Entschließantrages der Fraktionen der SPD und CDU „Missbrauch von von psychoaktiven Substanzen verhindern: Durch zielgerichtete Aufklärung vor K.O.-Mitteln schützen“ in der Plenarsitzung am 27. März 2019. Der Antrag der AfD wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt und der Entschließungsantrag von SPD und CDU mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.
Die Rede von Frau Dr. Wernstedt können Sie nachstehend lesen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

missbräuchliche Anwendung von sogenannten KO-Tropfen als Wegbereitung für Straftaten wie Sexualdelikte oder Raub sind für die Betroffenen zutiefst verstörende Erfahrungen. Das Bewusstsein und die Erinnerung werden manipuliert. Betroffene wissen hinterher nicht, was geschehen ist. Die Selbstkontrolle eines Menschen wird ausgeschaltet. Damit hat sich ein Betroffener/ eine Betroffene nicht selber schützen können.

Gemessen an anderen Straftaten – das haben wir aus den Gesprächen mit der Polizei erfahren - kommen Delikte in der Folge von Verabreichung von KO-Tropfen relativ selten vor. Auch da sollten wir die Kirche im Dorf lassen.

Es ist sicherlich ein gutes Anliegen, wie schon geschildert, die Zahl solcher Delikte so gering wie irgend möglich zu halten.

Das kann auch durch gute Aufklärung über Gefährdungen geschehen; das ist schon erwähnt worden. Diese Präventionsarbeit geschieht schon seit Jahren umfassend und sehr professionell. An dieser Stelle kann man natürlich immer noch nachlegen, immer noch einmal prüfen: Gibt es Punkte, wo wir noch etwas besser machen können?

Das vom Land Niedersachsen geförderte Netzwerk Pro Beweis ist z. B. eine Anlaufstelle, um Beweise von Straftaten infolge der Verabreichung von KO-Tropfen zu sichern.

Wir halten es als Koalitionsfraktionen für geboten, dass Polizeidienststellen, Arztpraxen, Krankenhausambulanzen, Pro Beweis und andere Stellen, an die Frauen und Männer sich wenden, wenn sie den Verdacht haben, dass ihnen KO-Tropfen verabreicht worden sind, gut kooperieren und genau wissen, wie sie Beweismaterial asservieren können und welche Stelle die Analysen durchführt.

Wir halten die Vorschläge der AfD-Fraktion für nicht zielführend, weil die Substanzen zu zahlreich sind, um durch die Vergällung von zwei Substanzen Straftaten verhindern zu können.

Eine großangelegte öffentliche Kampagne informiert leider nicht nur diejenigen, die Opfer werden können, sondern auch potentielle Täter.

Es ist sowohl bei der Aufklärung von Straftaten durch die Polizei als auch bei der Prävention nur durch klare, nicht skandalisierende Arbeit möglich, Straftaten zu verhindern. Mit diesem Entschließungsantrag leisten wir einen Beitrag dazu.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

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