23. Februar 2023: Einbringungsrede zur ersten Beratung des Entschließungsantrages zum Thema Gleichstellung
Dr. Thela Wernstedt (SPD):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man könnte sagen, wir haben lange Anlauf für diesen Antrag genommen bzw. für das, was er bewirken soll, nämlich eine zügige Erstellung eines Referentenentwurfs für ein Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz. Deswegen haben wir hier mal ein paar Leitplanken aufgeschrieben, die für die Landesregierung als Orientierung dienen sollen.
Manche werden sich noch erinnern: Wir haben das schon einmal in der 17. Wahlperiode unternommen. Es war eine sehr intensive Beratungstätigkeit, die 2017 auch in einen guten Entwurf gemündet ist, den wir aber nicht mehr verabschieden konnten, weil uns durch den Übertritt einer Abgeordneten die Mehrheit verloren ging und vorgezogene Neuwahlen folgten. Das wissen viele sicherlich noch. Mit unserem neuen Koalitionspartner in der 18. Wahlperiode ließ sich einiges von dem, was wir gerne verwirklichen wollten, nicht verwirklichen, sodass wir diese Dinge lieber in die neue Wahlperiode übernommen haben. Jetzt wollen wir das aber gleich zu Beginn der Wahlperiode unserer Landesregierung ins Heft schreiben, damit wir zügig mit dem neuen Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz in die Strümpfe kommen und uns bald ein entsprechender Entwurf vorgelegt wird.
Wichtig ist uns dabei die Stärkung der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst. Sie sollen u. a. erweiterte Klagerechte bei Verletzung ihrer Rechte bekommen. Sie sollen auch Sanktionsmöglichkeiten an die Hand bekommen, und sie sollen auch eine strategisch-planerische Aufgabe in den Behörden erhalten, weil Gleichstellung eben an jeder Stelle mitgedacht werden soll.
Es geht uns auch darum, dass die Vorgesetzten, die Leitungen der Behörden, noch sehr viel stärker in die Verantwortung zur Umsetzung der Gleichstellungsziele genommen werden. Sie sind dann berichtspflichtig, wenn Ziele nicht erreicht werden, die sich die Behörde gesetzt hat. An der Stelle soll stärker darauf geachtet werden, dass Dinge auch kontrolliert werden und nicht einfach so im freundlichen Nirwana hängen bleiben. Auch an der Stelle soll gearbeitet werden.
Ich habe mit einer gewissen Verwunderung in den letzten Tagen die Presseberichterstattung, die schon im Vorfeld zu diesem Antrag erschienen ist, gelesen. Sie will die vielen Punkte in unserem Antrag auf sprachliche Fragen reduzieren. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir über gendergerechte oder gleichstellungsgerechte Sprache schon seit 50 Jahren miteinander diskutieren. Inzwischen ist das Ansprechen von Männern und Frauen guter Brauch. Also das ist überhaupt nichts Neues mehr.
Weil wir denken, dass sich Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau verorten ‑ wie auch immer man das dann individuell nennt ‑, auch angesprochen fühlen sollen, ist hier eine Aufforderung an die Landesregierung enthalten, dafür adäquate Formen zu finden. Das bedeutet nicht, dass der Schalter umgelegt wird und übermorgen irgendwelche wilden Sprachregelungen die deutsche Sprache sehr verändern, sondern es geht darum, dass wir weiter aktiv in einen Prozess miteinander gehen. Sprache verändert sich sowieso und überhaupt immer. Das gehört zum Wesen der Sprache dazu. An der Stelle hilft es dabei, zu reflektieren, dass Menschen sich nicht zwangsläufig immer als Männer und Frauen verorten. Dennoch ist es gerade uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehr wichtig. Dieser Antrag bezieht sich auf Frauen und auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Diese sprachlichen Neuerungen sind ein weiterer Teil von Gleichstellung. Aber die Hauptsache liegt darin, dass Frauen gleichberechtigt in dieser Gesellschaft leben können sollen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Meine Kollegin Karin Emken wird für unsere Fraktion noch weitere Ausführungen machen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)