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26. Februar 2020: Statement der stellv. gesundheitspolitischen Sprecherin Dr. med. Thela Wernstedt zum heutigen Urteil zur Sterbehilfe

„Das heutige Urteil des BVerfG zum § 217 StGB ist eine wegweisende Entscheidung in der Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes.

Das schließt aber Regelungen in Bezug auf die Beihilfe zum Suizid nicht aus. Es geht darum, dass die Menschen in unserer Bevölkerung, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ihre Selbstbestimmung aktiv leben können. Gleichzeitig stehen wir vor der gesundheits- und gesellschaftspolitischen Aufgabe, keinen Entscheidungsdruck entstehen zu lassen. Denn der Wunsch, anderen nicht zur Last fallen zu wollen, darf Menschen nicht das Gefühl vermitteln, die Option des Suizids wählen zu müssen. Weiterhin ist zu entscheiden, ob Beihilfe zum Suizid eine freiwillige Leistung nahestehender Verwandter, Freunde oder langjährig behandelnder Ärzte bleibt, oder ein Anspruch darauf formuliert werden soll.

Aus meiner Sicht ist das heutige Urteil eine positive Wegmarke in der Stärkung des Selbststimmungsrechtes. Ein Anspruch darauf sollte aber nicht formuliert werden. Aus meiner Sicht ist Beihilfe zum Suizid auf Krankenschein kein erstrebenswertes Ziel!“

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